26.11.2021
Liebe Schachfreunde,
seit gestern (Anm. 24.11.2021) gilt in Rheinland-Pfalz für den Sport in Innenräumen die "2G"-Regel. Siehe dazu § 12 der neuen Corona-Landesverordnung sowie auch: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
Diese Regelung gilt auch für den Spielbetrieb im SVR, konkret zuerst für die Rheinlandligen. Bei einem Treffen am vergangene Freitag mit unseren beiden Vorsitzenden Karsten Loof und Florian Best haben wir uns ebenfalls diesbezüglich abgestimmt.
Konkret bedeutet das für die Mannschaftskämpfe in der Rheinlandliga, dass nur geimpfte oder genesene Schachfreunde im Turnierareal anwesend sein dürfen. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche: Kinder bis einschließlich 11 Jahre sind generell von der "2G"-Regelung ausgenommen, sie dürfen weiterhin anwesend sein und auch spielen. Für Jugendliche zwischen 12 bis 17 gilt die "3G"-Regel. Sie müssen einen zusätzlichen Test zu den Schultests vorweisen, wenn sie nicht geimpft sind. Das kann auch ein örtlich z. B. vom Wettkampfleiter beaufsichtigter Selbsttest sein. Den sollte der betreffende Kandidat mitbringen, gibt's z. B. in jeder Apotheke.
Weitergehende Einschränkungen als "2G" wollen wir (zunächst) im SVR nicht machen. Wenn die Landesregierung "2G" für Veranstaltungen im Innenraum vorsieht, dann wollen wir das von unserer Seite nicht zusätzlich verschärfen.
Diese Regelung gilt ab dem nächsten Spieltag der Rheinlandliga am 5. Dezember. Falls es geänderte Regelungen von der Landesregierung geben sollte, werde ich Sie weiterhin unterrichten.
Mit freundlichen Schachgrüßen
Thomas Hönig
Spielleiter Schachverband Rheinland e. V.